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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Erste Fahrt erfolgte mit

Wähle das Fahrzeug aus, mit dem du die erste Hinfahrt zur deiner neuen Unterkunft am Beschäftigungsort anlässlich des Wohnungswechsels durchgeführt hast.

Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten für die erste Fahrt zum Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit.

Hast du für diese Fahrten ein eigenes Kraftfahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetriebener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt.

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.