Feldhilfe:
Steuerfreie Erstattungen
Falls du steuerfreie Erstattungen erhalten hast, trage diese hier ein, z.B.
- Trennungsentschädigungen,
- Auslösungen,
- Fahrtkostenersatz oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haushaltsführung,
- Mobilitätsbeihilfen.
Wichtig: Wurden steuerfreie Erstattungen bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile. 17-21) angegeben, trage diese hier nicht noch einmal ein.