Feldhilfe:
Hast du Rentenzahlungen von privaten Rentenversicherungen mit Sitz im In- oder Ausland erhalten?
Wähle "ja", wenn du im Jahr 2025 Rentenzahlungen aus einer privat abgeschlossenen Rentenversicherung erhalten hast – unabhängig davon, ob der Anbieter in Deutschland oder im Ausland sitzt.
Dazu gehören vor allem:
- Lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen
- Befristete Renten, z. B.:
- Hinterbliebenenrenten (z. B. aus einer privaten Absicherung),
- private Berufsunfähigkeitsrenten,
- private Erwerbsunfähigkeitsrenten
Diese Renten zählen nicht zur gesetzlichen Rente oder Basisversorgung, sondern gelten als private Vorsorgeleistungen. Sie müssen in der Steuererklärung angegeben werden, weil sie in Deutschland in der Regel teilweise steuerpflichtig sind (nach dem sogenannten Ertragsanteil).