Feldhilfe:
16. Steuerfreier Lohn nach DBA
Übertrage den folgenden Wert aus deiner Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 16. a):
"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"

Wenn du hier eine Eintragung vornimmst, musst du weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" deiner Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machst du bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".