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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 16. Steuerfreier Lohn nach DBA

Übertrage den folgenden Wert aus deiner Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16. a):

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen"

Wenn du hier eine Eintragung vornimmst, musst du weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" deiner Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machst du bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".