Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Steuerfreier Lohn nach ATE

Übertrage den folgenden Wert aus deiner Lohnsteuerbescheinigung:

Nummer 16. b):

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"

Wenn du hier eine Eintragung vornimmst, musst du weitere Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland machen und die Anlage N-AUS für "Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" deiner Einkommensteuererklärung" beifügen. Die entsprechenden Angaben machst du bitte im Bereich "Weitere Einnahmen".