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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 16. b) Steuerfreier Lohn nach ATE

Trage hier den Betrag aus Zeile 16 b) deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"

Wenn du hier einen Betrag einträgst, musst du zusätzliche Angaben zu deiner Auslandstätigkeit machen. Außerdem ist die Anlage N-AUS („Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“) Bestandteil deiner Einkommensteuererklärung.

Die erforderlichen Angaben erfasst du im Bereich „Weitere Einnahmen“.