Feldhilfe:
9. Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre
Trage hier den Betrag aus Zeile 9 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
Nummer 9:
"Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre"

Wichtig: Diese Zahlungen betreffen Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente), die sich auf mehrere Jahre beziehen. Solche Beträge werden steuerlich begünstigt behandelt – sie fallen unter die sogenannte Fünftelregelung.
Neu ab dem Steuerjahr 2025: Diese steuerliche Vergünstigung wird nicht mehr direkt vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Stattdessen erfolgt die günstigere Besteuerung ausschließlich im Rahmen der Steuererklärung.
Steuererklaerung-Polizei.de erkennt solche Beträge automatisch und wendet die Fünftelregelung bei der Berechnung der voraussichtlichen Steuerschuld korrekt an.