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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

Trage hier den Betrag aus Zeile 24 c) deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung"

Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24. a) oder 24. b) vornehmen. Gegebenenfalls ist in den Zeile 24 a) und 24 b) der Wert "0,00" einzutragen.

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Du musst keine weiteren Angaben machen.