Feldhilfe:
Gewerkschafts- und Kammerbeiträge
Hat dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge ausgewiesen, gib diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten unter dem Punkt "Berufsverbände" berücksichtigt.