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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit

Hat dein Arbeitgeber dir steuerfrei Fahrtkosten für eine Auswärtstätigkeit (z. B. Dienstreisen) erstattet, gib diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Reisekosten" berücksichtigt.