Feldhilfe:
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit
Hat dein Arbeitgeber dir steuerfrei Fahrtkosten für eine Auswärtstätigkeit (z. B. Dienstreisen) erstattet, gib diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Reisekosten" berücksichtigt.