Feldhilfe:
Anteil an Berufsbekleidung
Hat dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung einen Anteil an Berufsbekleidung bescheinigt, gib diese bitte hier an.
Die angegebenen Beträge werden automatisch bei den Werbungskosten unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" berücksichtigt.