Feldhilfe:
Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen
Hat dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen ausgewiesen, gib diese hier bitte an.
Die eingetragenen Zuschüsse werden automatisch bei den Vorsorgeaufwendungen im Bereich "Sonstige Versicherungen" berücksichtigt.