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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 15. a) (Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)

Trage hier den Betrag aus Zeile 15a deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"(Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)"

Der hier eingetragene Betrag muss bereits Bestandteil der Angaben in Zeile 15 sein und dient ausschließlich der gesonderten Ausweisung des (Saison-)Kurzarbeitergeldes.

Typischerweise betrifft dies:

  • Saison-Kurzarbeitergeld
  • Kurzarbeitergeld nach dem SGB III

Hinweis: (Saison-)Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht somit den Steuersatz, mit dem deine übrigen steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.

Trage hier keinen Betrag ein, wenn du kein (Saison-)Kurzarbeitergeld erhalten hast.