Feldhilfe:
15. a) (Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)
Trage hier den Betrag aus Zeile 15a deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"(Saison-)Kurzarbeitergeld (in 15. enthalten)"

Der hier eingetragene Betrag muss bereits Bestandteil der Angaben in Zeile 15 sein und dient ausschließlich der gesonderten Ausweisung des (Saison-)Kurzarbeitergeldes.
Typischerweise betrifft dies:
- Saison-Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeitergeld nach dem SGB III
Hinweis: (Saison-)Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht somit den Steuersatz, mit dem deine übrigen steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.
Trage hier keinen Betrag ein, wenn du kein (Saison-)Kurzarbeitergeld erhalten hast.