Feldhilfe:
15. Lohnersatzleistungen z.B. Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld, etc.
Trage hier den Betrag aus Zeile 15 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Lohnersatzleistungen)"
Folgende Leistungen sind hier typischerweise enthalten:
- Kurzarbeitergeld
- Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
- Altersteilzeitzuschläge nach den Besoldungsgesetzen
- Qualifizierungsgeld
Hinweis: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, mit dem deine übrigen Einkünfte besteuert werden.
Beispiel: Du erhältst im Jahr 2025 ein Bruttogehalt von 35.000 Euro sowie 5.000 Euro Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld bleibt steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz auf dein Gehalt. Dadurch kann sich deine Einkommensteuer erhöhen.
