Feldhilfe:
22. b) Arbeitgeberanteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Trage hier den Betrag aus Zeile 22 b) deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Arbeitgeberanteil/-zuschuss an berufsständische Versorgungseinrichtungen"

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Du musst keine weiteren Angaben machen.