Feldhilfe:
23. b) Arbeitnehmeranteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Trage hier den Betrag aus Zeile 23 b) deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Arbeitnehmeranteil an berufsständische Versorgungseinrichtungen"

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Du musst keine weiteren Angaben machen.