Feldhilfe:
25. Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Krankenversicherung
Trage hier den Betrag aus Zeile 25 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung"

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Du musst keine weiteren Angaben machen.