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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 26. Arbeitnehmeranteil zur sozialen Pflegeversicherung

Trage hier den Betrag aus Zeile 26 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Du musst keine weiteren Angaben machen.