Feldhilfe:
26. Arbeitnehmeranteil zur sozialen Pflegeversicherung
Trage hier den Betrag aus Zeile 26 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung"

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Du musst keine weiteren Angaben machen.