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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: 27. Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung

Trage hier den Betrag aus Zeile 27 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung"

Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Sonstige Versicherungen“. Du musst keine weiteren Angaben machen.