Dieser Wert wird nicht automatisch bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben.
Die tatsächlichen Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung musst du selbst unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Private Kranken- und Pflegeversicherung“ eintragen. Du findest diese in der Beitragsbescheinigung deiner privaten Krankenversicherung.