Feldhilfe:
Zuschüsse von dritter Seite lt. Rentenbescheinigung
Zuschüsse von dritter Seite zu den Beiträgen zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Renteneinkünfte" erfassten Zuschüsse musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.