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Feldhilfe: Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen und/oder ausländische Renten 2024

Ausländische rentenversicherungspflichtige Einnahmen 2024

Bei Pflichtversicherten in einer ausländischen Rentenversicherung sind die ausländischen beitragspflichtigen Einnahmen (i.d.R. das ausländische Bruttoeinkommen) des Jahres 2024 einzutragen.

 

Ausländische Renten 2024

Bezieher einer ausländischen Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente tragen die Höhe der Bruttorente ein.

 

Hinweis: Wurden im Jahr 2024 sowohl ausländische Einnahmen aus einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer als auch ausländische Einnahmen aus einer Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen, gib die Summe der Einnahmen an.