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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Hast du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erwirtschaftet?

Wähle "ja", wenn du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt hast, z. B. aus

  • der Vermietung eines Hauses,
  • der Verpachtung von Gewerberäumen,
  • einer vermieteten Eigentumswohnung.

Wenn du in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnst, musst du nur Angaben machen, sofern du einzelne Räume entgeltlich vermietest.

Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.