Feldhilfe:
Hast du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erwirtschaftet?
Wähle "ja", wenn du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt hast, z. B. aus
- der Vermietung eines Hauses,
- der Verpachtung von Gewerberäumen,
- einer vermieteten Eigentumswohnung.
Wenn du in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnst, musst du nur Angaben machen, sofern du einzelne Räume entgeltlich vermietest.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.