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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Hast du im Ausland steuerfreie Einkünfte nach DBA erzielt?

Wenn du steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) erzielt hast und es sich nicht um ausländische Lohneinkünfte handelt, wähle "ja" aus.

Obwohl diese Einkünfte steuerfrei sind, unterliegen sie in der Regel dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Anlage AUS angegeben werden. Das bedeutet, dass dein Finanzamt diese Einkünfte berücksichtigt, wenn es den Steuersatz für dein zu versteuerndes Einkommen berechnet. Bitte gib auf den folgenden Seiten die Einkünfte, ihre Quelle und die Einkunftsart an.