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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Lebte der andere Elternteil im Ausland?

Wähle "ja", wenn der andere Elternteil zu irgendeinem Zeitpunkt des Jahres 2025 seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte, ohne im Inland weiterhin einen Wohnsitz zu haben.

Wenn der andere Elternteil im Ausland lebt und dort nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die vollen Kinderfreibeträge.

Beispiel: Der andere Elternteil lebt seit Januar 2025 in Frankreich und hat keinen weiteren Wohnsitz in Deutschland. In diesem Fall wähle "ja".