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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Sind dir Kinderbetreuungskosten für <%0500107%> entstanden?

Wenn Dir im Veranlagungszeitraum 2025 Aufwendungen für die Kinderbetreuung Deines Kindes entstanden sind, wähle "ja" aus.

Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

Die Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben abziehbar.