Feldhilfe:
Anspruch auf abweichendes Kindergeld oder vergleichbare Leistungen
Trage hier den Jahresbetrag ein, wenn für das Kind im Jahr 2025 abweichendes deutsches Kindergeld zustand (z. B. nicht für alle Monate) oder ein Anspruch auf vergleichbare (meist ausländische) Familienleistungen bestand.
Typische Fälle sind:
- Abweichendes deutsches Kindergeld: Kindergeldanspruch bestand nur für einen Teil des Jahres (z. B. wegen Zu- oder Wegzug).
- Vergleichbare Leistungen: Anspruch auf eine ausländische staatliche Familienleistung (z. B. aus EU/EWR oder der Schweiz), die dem deutschen Kindergeld entspricht.
Wichtig: Trage nur den Betrag ein, auf den im Jahr 2025 ein Anspruch bestand. Zahlungen für andere Jahre oder Nachzahlungen aus Vorjahren gehören nicht hierher.