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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Hast du regelmäßige Unterhaltszahlungen erhalten?

Wähle "ja", wenn du 2025 regelmäßige Unterhaltszahlungen von deinem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartner erhalten hast und dieser die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt (Realsplitting mit deiner Zustimmung über die Anlage U).

Die Unterhaltszahlungen sind nur dann steuerpflichtig für dich, wenn:

  • die Zahlungen von deinem geschiedenen oder getrennt lebenden Ehe-/Lebenspartner stammen,
  • du dem sogenannten Realsplitting zugestimmt hast (über die Anlage U) und
  • dein Ex-Partner die Zahlungen als Sonderausgaben absetzt.

In diesem Fall musst du die erhaltenen Beträge als sonstige Einkünfte versteuern.

Beispiel: Du erhältst 2025 monatlich 1.000 Euro Unterhalt von deiner geschiedenen Ehefrau. Du hast der steuerlichen Berücksichtigung über Anlage U zugestimmt.