Feldhilfe:
Hast du Ausgleichsleistungen, Ausgleichszahlungen oder Versorgungsleistungen erhalten?
Wähle hier "ja" aus, wenn du im Jahr 2025 Ausgleichszahlungen von deinem geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten erhalten hast, um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden.
Diese Zahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen bei dir steuerpflichtig, insbesondere wenn dein Ex-Partner die Beträge als Sonderausgaben absetzt (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG).
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug beim Zahlenden und die Steuerpflicht bei dir:
- Deine Zustimmung zur steuerlichen Abziehbarkeit ist erforderlich (Anlage U).
- Es muss ein gerichtlicher Vergleich oder ein notariell beurkundeter Vertrag vorliegen, in dem die Vermeidung des Versorgungsausgleichs ausdrücklich geregelt ist.
- Die Zahlungen erfolgen zur Abgeltung eines Anspruchs auf Versorgungsausgleich.
Beispiel: Frau A und Herr B lassen sich 2025 scheiden. Um einen Versorgungsausgleich zu vermeiden, zahlt Herr B eine einmalige Summe von 25.000 Euro an Frau A auf Basis eines notariell beurkundeten Vertrags. Frau A stimmt zu, dass Herr B diesen Betrag als Sonderausgabe abzieht. Frau A muss die Zahlung in ihrer Steuererklärung angeben.