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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Gesamteinnahmen aus der begünstigten Tätigkeit

Trage hier die gesamten Einnahmen (Aufwandsentschädigungen) ein, die du im Rahmen deiner nebenberuflichen Tätigkeit erhalten hast. Gib den vollen Betrag an – auch wenn ein Teil davon steuerfrei bleibt.

Diese Einnahmen gelten als Betriebseinnahmen, auch wenn sie aus öffentlichen Kassen stammen oder im gemeinnützigen Bereich gezahlt wurden.

Beispiele:

  • 3.580 Euro für eine Tätigkeit als Trainer in einem Sportverein
  • 820 Euro als ehrenamtlicher Kassierer in einem gemeinnützigen Verein
  • 400 Euro für die rechtliche Betreuung mehrerer Personen

Die Einnahmen können im Rahmen der jeweiligen Pauschalen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben. Den steuerfreien Anteil gibst du im nächsten Eingabefeld an.

Tipp: Wenn du Kosten absetzen möchtest (z. B. Fahrtkosten, Material), musst du eine eigene Anlage EÜR abgeben: