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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Soll eine Anlage EÜR für diese Tätigkeit erzeugt werden?

Wähle "ja"  wenn für deine nebenberufliche Tätigkeit eine Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) erzeugt werden soll.

Dies ist in der Regel erforderlich, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden sollen.

Wähle "nein", wenn für deine nebenberufliche Tätigkeit keine Anlage EÜR erzeugt werden soll.

Dies ist nur zulässig, wenn alle Einnahmen nach § 3 Nr. 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei sind und keine Betriebsausgaben geltend gemacht werden.