Feldhilfe:
Hast du gespendet oder Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke gezahlt?
Um Angaben zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen, wähle hier Ja.
In der Steuererklärung kannst du Spenden und Mitgliedsbeiträge geltend machen an
- gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen,
- politische Parteien,
- unabhängige Wählervereinigungen,
- Stiftungen.
Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitorientierte Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.