Feldhilfe:
Hast du Kirchensteuern oder Kirchgeld gezahlt oder eine Kirchensteuererstattung erhalten?
Beantworte diese Frage mit "ja", wenn du im Jahr 2025 Kirchensteuer gezahlt hast oder dir Kirchensteuer erstattet wurde, soweit diese nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist.
Welche Kirchensteuerzahlungen gehören hierhin?
Erfasse insbesondere:
- Nachzahlungen für frühere Jahre (z. B. laut Steuerbescheid)
- Vorauszahlungen (z. B. vierteljährlich, auch für andere Jahre)
- Besonderes Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen
- Allgemeines Kirchgeld (einkommensabhängig, z. B. bei Selbstständigen)
- Kirchensteuer auf Grundbesitz oder Vermögen
- Freiwillige Zahlungen an Religionsgemeinschaften (wenn als Kirchensteuer anerkannt)
Wichtige Hinweise
- Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch übernommen und dürfen hier nicht erneut erfasst werden.
- Kirchensteuer auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer) gehört nicht in diesen Bereich.
Beispiel
Kirchensteuernachzahlung für 2024 in Höhe von 450 Euro im Jahr 2025.
→ Antwort: ja
→ Erfassung im nächsten Schritt ("gezahlte Kirchensteuer").