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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Die unterstützte(n) Person(en) lebte(n) ...

Wähle bitte aus, ob die unterstützte Person bzw. die unterstützten Personen

  • in Deinem Haushalt in Deutschland,
  • in einem anderen Haushalt in Deutschland oder
  • in einem anderen Haushalt im Ausland

leben.

Hinweis: Unterhaltszahlung ins Ausland sind nur steuerliche abzugsfähig, wenn Du gesetzlich gegenüber der unterstützten Person zum Unterhalt verpflichtet bist.