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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Unterstützungszeitraum

Gib hier den Zeitraum an, in dem die unterstützte Person bei dir gewohnt hat und du für Unterkunft und Verpflegung gesorgt hast (z. B. 01.03.2025 bis 31.12.2025).

Wichtig:

  • Der Zeitraum beginnt mit dem Einzug und endet mit dem Auszug.
  • Rückwirkend kann kein Unterhalt geltend gemacht werden.
  • Bei Beginn im Dezember zählt nur 1/12 des Höchstbetrags.
  • Bei Beginn im Januar kann der volle Jahresbetrag berücksichtigt werden.

Beispiel: Dein Kind zieht im März 2025 wieder bei dir ein. → Zeitraum: 01.03.2025 bis 31.12.2025