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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Beiträge im Unterhaltszeitraum

Gib hier die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person an, die Du direkt an die Krankenversicherung geleistet hast.

Dies ist der Fall, wenn die unterstützte Person Versicherungsnehmer ist, Du aber die Beiträge direkt an die Krankenversicherung bezahlt hast. Diese Zahlungen gehören dann ebenfalls zu den Unterhaltsaufwendungen.

Wichtig: Die Beiträge solltest Du separat erfassen, da sich der Höchstbetrag für die Unterhaltsleistungen um die geleisteten Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherungen erhöht.