Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Name, Vorname

Gib den Namen und den Vornamen der von dir unterstützten Person an.

Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2025 höchstens bis zu 12.096 Euro steuerlich abzugsfähig.

Begünstigt sind:

  • Eltern und Großeltern
  • Kinder und Enkelkinder
  • Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes

Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d. h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.