Feldhilfe:
Name, Vorname
Gib den Namen und den Vornamen der von dir unterstützten Person an.
Unterstützungsleistungen sind im Jahre 2025 höchstens bis zu 12.096 Euro steuerlich abzugsfähig.
Begünstigt sind:
- Eltern und Großeltern
- Kinder und Enkelkinder
- Getrennt lebender oder geschiedener Ehepartner
- Mutter eines nichtehelichen Kindes
Die unterstützte Person muss bedürftig sein, d. h. keine oder nur geringe eigene Einkünfte oder Bezüge haben und kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen.