Feldhilfe:
- davon mit dem Pkw zurückgelegt
Gib hier die Anzahl der Kilometer an, die du auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließlich
- mit dem eigenen oder
- zur Nutzung überlassenen PKW
zurückgelegt hast.
Die Entfernungspauschale ist normalerweise auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Bei Benutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Kraftwagens (z.B. Firmenwagen) ist die Entfernungspauschale nicht auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro beschränkt.
Legst du die Wegstrecke in einer selbst organisierten Fahrgemeinschaft zurück, solltest du die Tage, an denen du selbst gefahren bist, separat eintragen, da die Beschränkung nur für diese Tage entfällt.
Beispiel 1: Die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte beträgt 15 Kilometer, die du vollständig mit dem eigenen PKW zurücklegst. Dann trage in dieses Feld 15 Kilometer ein.
Beispiel 2: Die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, die du per Park and Ride zurücklegst. Davon legst du 20 Kilometer mit dem PKW zurück und die restlichen 5 Kilometer mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dann trage in dieses Feld 20 Kilometer und in das Feld "davon per ÖPNV (oder zu Fuß) zurückgelegt" 5 Kilometer ein.
Beispiel 3: Die einfache Entfernung zwischen deiner Wohnung und deiner Arbeitsstätte beträgt 70 Kilometer, die du in einer Fahrgemeinschaft mit drei Kollegen zurücklegst. Dann trage in dieses Feld 70 Kilometer ein, wenn du an allen Tagen mit dem eigenen Auto gefahren bist. Wenn du dagegen Mitfahrer warst, trage die 70 Kilometer nicht hier sondern in der Zeile "davon per ÖPNV zurückgelegt" ein.
Nachkommastellen bei den Kilometerangaben werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die Entfernungspauschale abgerundet. Oftmals wird im Steuerrecht zu deinen Gunsten aufgerundet, bei der Entfernungspauschale lässt dies der Gesetzgeber leider nicht zu.