Feldhilfe:
Warst du Arbeitnehmer, Beamter, Betriebsrentner oder Pensionär?
(Anlage N, N-AUS)
Wähle "ja", wenn du Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hattest – auch wenn diese ganz oder teilweise steuerfrei waren.
Für die Bearbeitung sollten dir folgende Unterlagen vorliegen:
- Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
- Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
Außerdem sind hier Angaben erforderlich, wenn du:
- Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (DBA-, ATE- oder ZÜ-Fälle) erhalten hast (zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich),
- Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten hast,
- nur die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen möchtest oder
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten hast (z.B. aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Bezüge aus öffentlichen Kassen).