Feldhilfe:
Warst du Arbeitnehmer, Beamter, Betriebsrentner oder Pensionär?
(Anlage N, N-AUS)
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten – auch wenn diese ganz oder teilweise steuerfrei waren.
Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:
- Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
- Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).
Außerdem sind hier Angaben erforderlich, wenn Sie:
- Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (DBA-, ATE- oder ZÜ-Fälle) erhalten haben (zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich),
- Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben,
- nur die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen möchten oder
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben (z.B. aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Bezüge aus öffentlichen Kassen).