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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Warst du Arbeitnehmer, Beamter, Betriebsrentner oder Pensionär?
(Anlage N, N-AUS)

Wählen Sie "ja", wenn Sie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit hatten – auch wenn diese ganz oder teilweise steuerfrei waren.

Für die Bearbeitung sollten Ihnen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lohnsteuerbescheinigung aus einer aktiven Beschäftigung als Arbeitnehmer oder
  • Lohnsteuerbescheinigung aus Versorgungsbezügen (Betriebsrente oder Beamtenpension).

Außerdem sind hier Angaben erforderlich, wenn Sie:

  • Arbeitslohn für eine Auslandstätigkeit (DBA-, ATE- oder ZÜ-Fälle) erhalten haben (zusätzliche Angaben in der Anlage N-AUS erforderlich),
  • Arbeitslohn ohne Steuerabzug erhalten haben,
  • nur die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen möchten oder
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben (z.B. aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als Bezüge aus öffentlichen Kassen).