Feldhilfe:
Zeile 12 Verluste ohne Aktienveräußerung
Erfasse hier die nicht ausgeglichenen Verluste ohne die Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 12 Deiner Steuerbescheinigung.
Wenn Du Verluste geltend machen willst, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.