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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge

Erfasse hier ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug lt. Zeile 19 Deiner Steuerbescheinigung.

Hierunter fallen z.B. Kapitalerträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (auch wenn diese in einem inländischen Bankdepot verwahrt werden) und Erträge bei ausländischen Kreditinstituten (z. B. Dividenden und Zinsen eines ausländischen Schuldners). Bitte reiche für diese Erträge die entsprechende Erträgnisaufstellung Deiner Bank ein.

Diese Erträge sind nicht der Abgeltungsteuer unterworfen und müssen über die Einkommensteuererklärung nachversteuert werden.

Wichtig: Bitte reiche für ausländische Kapitalerträge ohne Steuerabzug  entsprechende Erträgnisaufstellungen ein.