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Feldhilfe: Zeile 30 Kapitalerträge aus Lebensversicherungen

Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Versicherungsverträgen (Kapitalversicherungen mit Sparanteil und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird), deren Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wurde, sind zur Hälfte steuerfrei. Bei Vertragsabschluss ab 2012 ist das 62. Lebensjahr maßgebend.

Die Kapitalerträge aus einem inländischen Versicherungsvertrag entnimmst du der Steuerbescheinigung, die du vom Anbieter deiner Versicherung erhalten hast.

Bei einem ausländischen Versicherungsvertrag ermittelst du den Kapitalertrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der entrichteten Beiträge.

Die Kürzung für die hälftige Steuerfreistellung wird vom Finanzamt vorgenommen.