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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Sind dir Verluste (Zeile 12-15) entstanden?

Wähle "ja" aus, wenn du im Steuerjahr 2025 Verluste aus Kapitalanlagen erlitten hast, z. B. durch:

  • den Verkauf von Wertpapieren (z. B. Anleihen, Fonds),
  • die Veräußerung von Aktien,
  • Termingeschäfte (z. B. Optionen, Futures, CFDs),
  • sonstige Kapitalforderungen (z. B. ausgefallene private Darlehen).

Verlustbescheinigung erforderlich

Um die Verluste steuerlich geltend zu machen, benötigst du eine Verlustbescheinigung deiner Bank oder deines Brokers. Diese muss allerdings bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragt werden.

Nur mit dieser Bescheinigung kannst du:

  • Verluste in der Steuererklärung angeben
  • Verluste bankübergreifend verrechnen

Achtung bei Aktienverlusten

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Eine Verrechnung mit Zinsen oder Fondsgewinnen ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen findest du im BMF-Schreiben vom 13. Februar 2024.