Verlustbescheinigung erforderlich
Um die Verluste steuerlich geltend zu machen, benötigst du eine Verlustbescheinigung deiner Bank oder deines Brokers. Diese muss allerdings bis spätestens 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragt werden.
Nur mit dieser Bescheinigung kannst du:
- Verluste in der Steuererklärung angeben
- Verluste bankübergreifend verrechnen
Achtung bei Aktienverlusten
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Eine Verrechnung mit Zinsen oder Fondsgewinnen ist nicht erlaubt.