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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Willst du einen Antrag auf Gewährung des ermäßigten Steuersatzes stellen?

Sofern du das 55. Lebensjahr vollendet hast oder dauernd berufsunfähig bist, kannst du für den Veräußerungsgewinn einen Veräußerungsfreibetrag beantragen.

Ermäßigter Steuersatz: Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Veräußerungsgewinn ist nach der Fünftelregelung begünstigt. Er kann auf Antrag auch mit einem ermäßigten Steuersatz, und zwar mit 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes und mindestens 14 %, versteuert werden.

Der ermäßigte Steuersatz wird - wie der Veräußerungsfreibetrag - nur unter bestimmten Bedingungen gewährt:

  • Du musst das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd berufsunfähig im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sein.
  • Die Vergünstigungen kannst du nur einmal im Leben in Anspruch nehmen: den Veräußerungsfreibetrag gerechnet ab 1996, den ermäßigten Steuersatz gerechnet ab 2001.
  • Du musst die Vergünstigungen beantragen.