Feldhilfe:
Hast du steuerfreien Arbeitslohn in Sonderfällen erhalten?
Antworte mit "ja", wenn du im Ausland Arbeitslohn erhalten hast, der nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei ist.
Typische Fälle:
- Tätigkeit für eine ausländische öffentliche Einrichtung (z. B. Schule, Behörde, Hochschule),
- Besteuerung des Arbeitslohns im Ausland oder Zahlung durch eine ausländische Staatskasse,
- Steuerfreiheit laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).