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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Bereits erfasste Pflegekosten allgemeiner Art

Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.

Pflegerst du eine Person unentgeltlich, steht dir ein zudem Pflegepauschbetrag zu – ohne Einzelnachweis:

  • Pflegegrad 2: 600 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Liegen deine Aufwendungen über dem Pauschbetrag, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen.

Wo eintragen?

Pflegekosten erfassen Sie unter: Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege- und Betreuung

Dort ist auch eine Zuordnung zur gepflegten Person möglich.