Feldhilfe:
Sind dir im Jahr 2025 Bestattungskosten entstanden?
Wähle "ja", wenn du im Jahr 2025 Bestattungskosten übernommen hast, für die der Nachlass des Verstorbenen nicht oder nur teilweise ausgereicht hat.
Abziehbar sind z. B.:
- Überführungskosten
- Leistungen des Bestattungsinstituts
- Sarg, Urne, Einäscherung oder Seebestattung
- Gebühren für Sterbeurkunde und Totenschein
- Kosten für Todesanzeigen
- Aufwendungen für Pfarrer, Küster, Organist, Trauerredner, Sargträger
- Grabstein, Grabmal, Inschrift