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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Veräußerungszeitpunkt

Gib hier bitte den Tag an, an dem du das Wirtschaftsgut verkauft hast.

Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens ist nur dann steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt.

Ist die 1-jährige Spekulationsfrist abgelaufen, müssen Gewinne unabhängig von deren Höhe nicht mehr versteuert werden. Sie sind steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden.