Feldhilfe:
Werbungskosten
Gib hier die Höhe der Werbungskosten an, die dir in Zusammenhang mit den Renteneinnahmen entstanden sind.
Dazu gehören u. a.:
- Beratungskosten
- Rechtsanwaltskosten
- Sozialgerichtskosten
Falls deine tatsächlichen Werbungskosten höher als 102 Euro sind, kannst du diese durch entsprechende Nachweise belegen und geltend machen. Liegt der Betrag darunter, bleibt es bei der pauschalen Berücksichtigung.
Die Werbungskostenpauschale von 102 Euro ist ein Jahresbetrag und gilt für alle Einkünfte aus Renten zusammen – unabhängig davon, ob du eine oder mehrere Renten beziehst. Diese Pauschale wird automatisch berücksichtigt. Eine manuelle Eingabe ist nicht erforderlich.