Feldhilfe:
Sonstige (freiwillige) Beiträge zur Rentenversicherung
Trage hier Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein, die geleistet wurden aufgrund
- einer freiwilligen Versicherung,
- einer Höherversicherung oder
- einer Pflicht-Versicherung von Nichtarbeitnehmern, z. B. für
- selbständig tätige Hebammen mit Versicherungspflicht
- selbständige Künstler und Publizisten (Beiträge der Künstlersozialkasse).
Gib nur Beiträge an, die Du selbst getragen hast.
Beachte: Beiträge, die auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, musst Du hier nicht nochmal erfassen.